Mietgeräte Bautechnik

Wichtigste Bedingen aus den Vermietbedingungen:

- Ein Miettag beinhaltet 8 Betriebsstunden, jede weitere Betriebsstunde wird mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet.

. Der Mieter haftet für alle am Mietgerät entstanden Schäden und bei Diebstahl. Jegliche Art von Schäden und Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

- Die Mietpreise beinhalten grundsätzlich eine Maschinenbruchversicherung, Diebstahl- und Feuerversicherung, jedoch keine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung begrenzt die Haftung des Mieters auf 2.500,00 € netto bei Schäden und auf 25 % Selbstbeteiligung vom Zeitwert bei Diebstahl. Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Mieter verursacht werden sind von der Versicherung ausgenommen.

- Die Mietgeräte werden vollgetankt und einwandfrei übergeben und müssen im selben Zustand zurück gegeben werden. Betriebsstoffe stellt der Mieter. Sollte dies nicht der Fall sein wird Reinigung und fehlende Treibstoffe berechnet. Reinigung braucht nur „Besenrein“ zu erfolgen.

- Der Mieter ist verpflichtet die täglichen Kontrollen an der Maschine durchzuführen. Insbesondere sind die Schmierstoffe und die Arbeitssicherheit zu überwachen. Fehlende Schmierstoffe sind gem. Vorgabe nachzufüllen.

. Der Mieter akzeptiert das bei Zahlungsverzug der Mietgegenstand durch Vermieter ohne Ankündigung und ohne Rechtsweg eingezogen werden kann.

- Mietrechnungen sind sofort fällig. Bei längerfristiger Miete wird wöchentlich, abschlägig, berechnet.
- Es wird eine Kaution in Höhe von 500,00 € zzgl. der vorraussichtlichen Miete per Vorkasse berechnet.
- Für gewerbliche Kunden mit Kundenkonto (Bonität vorausgesetzt) entfällt die Kaution und Vorkasse bis auf Wiederruf.

- Alle Preisangaben verstehen sich je Miettag,

 

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